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Richtlinien

Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln der Hardtberg Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main

1. Die Hardtberg Stiftung sieht sich selbst als eine pro-aktive Stiftung. Das bedeutet, dass das Kuratorium und der Vorstand der Hardtberg Stiftung auf Eigeninitiative handelt und Projekte unterstützt. Bittbriefe sind deshalb nicht die Grundlage oder die Voraussetzung für Beihilfen.

2. Beihilfen werden nur aus den Erträgen des Kapitals und aus dem Spendenaufkommen gewährt.

3. Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit sind Projekte für Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet.

4. Sollte der Beihilfeempfänger sein Projekt in den Medien vorstellen wollen, so ist die Hardtberg Stiftung vorher um Zustimmung zu bitten.

Frankfurt am Main, Mai 2006